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Allgemeine Angaben zum Schützenkreis Nordhausen e.V.

 

 

 

 

Der Vorstand vom Schützenkreis Nordhausen e.V.

 Wahlergebnis vom 18.01.2020

 

Kreisschützenmeister: Wolfgang Andres -----------------Baumschulenweg 121; 99759 Niedergebra; 036338/60363

Stellv. Kreisschützenmeister: Kurt-Rainer Beikirch-----Bahnhofstraße 10; 37445 Walkenried; 05525/853

Schatzmeister: Bernd Hotze---------------------------------Bleicheröder Straße 41; 9934 Nordhausen; 01748499292

Schriftführer: Selina Engelmann----------------------------Johann-Sebastian-Bach-Straße 6; 99755 Ellrich; 01623229882

Sportleiter:Dietmar Strohmeyer-----------------------------AWG -Siedlung-Einheit 6; 99755 Ellrich; 036332/79081

Jugendleiter: Steffi Helbing-----------------------------------Alte Dorfstraße 14; 99734 Nordhausen OT Steigertal ;0174/2062400

Ordnung/Sicherheit: Dr. Torsten Müller-------------------Am Schenkenfleck 7; 99768 Harztor; 01714171008

Öffentlichkeitsarbeit: Steffen Romer------------------------Grimmelallee 11c; 99734 Nordhausen; 01735732127

Frauenarbeit: Ivette Meyer-----------------------------------Alte Bauernstraße 36; 99735 Leimbach; 03631/6515970

Böller-Schwarzpulverreferent: Uwe Weiß-----------------Taschenberg 11 ;99734 Nordhausen; 01729985685

Bogenreferent: Siegfried Wolf--------------------------------Petersdorferstraße 51, 99735 Nordhausen; 03631/896386

 

Ehrenrat:

 

Ehrenratsvorsitzender: Detlev Lahr------------------------Große Bahnhofstraße 39; 99762 Niedersachswerfen; 036331/49779

Beisitzer: Hartmut Schröter----------------------------------Hinterstraße 27; 99735 Werther; 03631/603208

Beisitzer: Ralf Beil----------------------------------------------22er Straße25; 99759 Großlohra; 01723518595

 

Kassenprüfer:

 

Jürgen Triemer---------------------------------------------------Ernst-Thälmann-Straße 11h; 99759 Sollstedt; 036338/574075

Jörg Schmeltzer--------------------------------------------------Mackenroder Hauptstraße 72;99755 Hohenstein-Mackenrode; 036336/50053

 

 

 

 

 

Unsere Vereine

 

Verein

Vorsitzender

Straße

Ort

Telefon

VereinsNr.-TSB

SV Werther 1990

Haake, Reiner Axel

Schuhmannstraße 17

99734 Nordhausen

0176/20469477

02 002

SV Mackenrode

Schmeltzer; Jörg

Mackenroder Hauptstraße 72

99755 Hohenstein-Mackenrode

036336/50053

02 003

Schützenkompanie Bleicherode 1756

Hanstein, Jens

Angerbergstraße 37

99752 Bleicherode

01729055836

02 005

SV Görsbach 1990

Deisting, Hartmut

Beethovenstraße 26a

99765 Görsbach

036333/73278

02 006

02 009

SV Limlingerode 1990

Kuß; Birgit

Hintergasse 55

99755 Limlingerode

036336/50167

02 010

Schützencompagnie Obergebra e.V.

Hobein, Horst

Bleicheröder Landstraße 15

99752 Bleicherode / OT Obergebra

03633862698

02 011

SV Ellrich 1900/Südharz eV

Strohmeyer, Dietmar

AWG-Siedlung 6

99755 Ellrich

036332/79081

02 012

SV Urbach 1867

Vopel, Jürgen

Hauptstraße 64

99765 Urbach

036333/70875

02 013

SV Großlohra 1899 e.V.

Grabe, Bernd

Am Friedhof 1

99759 Großlohra

036338/61845

02 014

Rodishainer Schützenkompanie 1876

Grund, Siegfried

Neue Reihe 30

99762 Rodishain

034653/83144

02 015

Alte Garde Bleicherode e.V.

Lips, Michael

Angerbergstraße

99752 Bleicherode

036338/61004

02 016

Uthleber Schützenverein v.1862(Ng1990)e.V.

Büchner, Roman

Oberer Weg 1

99765 Uthleben

0173/1936195

02 017

Schützenbund Salza 1894 e.V.

Weiß; Uwe

Bahnstraße 1

99734 Nordhausen

0172/9985685

02 018

Nordhäuser Schützenkompanie 1420

Hoffmeister, Daniel

Domstraße 10

99734 Nordhausen

0151/27173125

02 019

Osteröder Schützenverein 1897 e.V. WG 1991

Lohrengel, Andreas

Dorfstraße 6

99768 Harztor

01707707341

02 020

Schützengesellschaft Heringen/Helme 1854

Aderhold, Frank

Kirchplatz 4

99765 Heringen

036333/70448

02 021

Jagd u.- Sportschützenverein Wolkramshausen

Schröter, Hartmut

Hinterstraße 27

99735 Werther

03631/603208

02 022

Ilfeld-Wiegersdorfer Schützenverein e.V. Südharz

Dünnhaupt, Dieter

Bauernstraße 1

99768 Ilfeld

036331/31042

02 023

Polizeischützenverein Nordthüringen e.V.

Fricke, Hans Jürgen

Bielener Straße 37

99734 Nordhausen

02 024

SV Kehmstedt e.V.

Hatzky, Bodo

Bahnhofstraße 7

99732 Kehmstedt

01733841442

02 025

SV Sollstedt 1808

Keilholz, Detlef

Dorfstraße 72

99759 Sollstedt

036338/62138

02 026

Schützengilde Bleicherode am Harz

Klaschewski, Jürgen

036338/50633

02 027

Schützenkompanie Sülzhayn e.V.

Kaufmann, Karl-Heinz

Dr.Kremster Straße 84

99755 Ellrich OTSülzhayn

036332/20488

02 030

SV zu Leimbach 1877 e.V.

Meyer, Michael

Alte Bauernstraße 36

99735 Leimbach

03631/6515970

02 031

SV Rehungen

Triemer, Jürgen

E.-Thälmann-Straße 11h

99759 Sollstedt

036338574075

02 032

SV Hainrode 1991

Engel, Steffen

Dorfstraße 52

99735 Hainrode

036334/50377

02 033

02 035

SV Hörningen 1996

Paetzold, Sven

Feldstraße 81

99734 Nordhausen

03631/472353

02 036

SV Appenrode

Marhold, Maik

Am Dorfe 1

99755 Ellrich OT Appenrode

02 037

Bowteam e.V./Bogensport Nordhausen

Helbing, Steffi

Alte Dorfstraße 14

99734 Nordhausen

0174/2062400

02 039

 

 

 

Schützenfeste

 

Osterode:

Uthleben:

Mackenrode:

SB Salza: 12.08.2023

Ilfeld:

SK Bleicherode:

SK Nordhausen:

Kehmstedt: 18.-19.08.2023

Ellrich: 25.08.-28.08.2023

Werther: 20.05.2023

Großlohra:

 

 

 

Satzung

 

" Schützenkreis Nordhausen e.V."

 

§ 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "Schützenkreis Nordhausen".

Er hat seinen Sitz in Nordhausen/Harz und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Nach der Eintragung lautet der Name des Vereins "Schützenkreis Nordhausen e.V.".

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck

Der Zweck des Schützenkreises Nordhausen ist die Förderung des Schießsportes und die Pflege von Traditionen im Landkreis Nordhausen .

Der Schützenkreis Nordhausen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Ermöglichung sportlicher Übungen und Leistungen, sowie der Durchführung von Wettkämpfen und Veranstaltungen verwirklicht.

 

§ 3 Mittelverwendung

Der Schützenkreis Nordhausen ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Schützenkreises Nordhausen e.V dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Schützenkreises Nordhausen e.V.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied im Schützenkreis Nordhausen können alle Vereine und Vereinigungen werden, die die Satzung anerkennen. Die Mitgliedschaft ist in schriftlicher Form zu beantragen. Durch die Mitgliedschaft bleibt die Selbständigkeit der Vereine und Vereinigungen erhalten. Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages ist der Schützenkreis Nordhausen nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben mitzuteilen.

 

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Jedes Mitglied kann in schriftlicher Form den Austritt aus dem Schützenkreis Nordhausen erklären. Dazu brauchen die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben nicht mitgeteilt werden. Der freiwillige Austritt kann aber nur zum Ende eines Geschäftsjahres unter Beachtung einer 3 monatigen Kündigungsfrist erfolgen. Dabei bleiben die durch das Mitglied dem Schützenkreis Nordhausen übereigneten Mittel bzw. Guthaben Eigentum des Schützenkreises

Nordhausen . Das Mitglied kann durch Beschluss einer ordentlichen oder außerordentlichen Vollversammlung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden ausgeschlossen werden, wenn durch das Mitglied in grober Weise gegen die Vereinsinteressen oder die Satzung verstoßen wurde. Der Grund des Ausschlusses muss dem auszuschließendem Mitglied bekannt gegeben werden.

Vor der Beschlussfassung Ist dem Mitglied, das ausgeschlossen werden soll, die Möglichkeit zu geben, sich zur Sachlage zu äußern. Der ausgeschlossene Verein hat das Recht, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen.

Von der Ankündigung des Ausschlusses bis zur Aussprache dürfen maximal 8 Wochen vergehen. Danach hat der ausgeschlossene Verein 4 Wochen Zeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Die durch den ausgeschlossenen Verein übereigneten Mittel bzw. Guthaben bleiben Eigentum des Schützenkreises Nordhausen .

Die Mitgliedschaft des Vereines endet auch mit dessen Auflösung.

 

§ 6 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils am Ende eines Geschäftsjahres für das folgende Geschäftsjahr durch Beschluss einer ordentlichen Vollversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen.

 

§ 7 Organe des Vereins

Die Vereinsorgane des Schützenkreises Nordhausen sind:

- Schützentag

- Jahreshauptversammlung

- Mitgliederversammlung

- Vorstand

- Ehrenrat

 

§ 7. 1 Schützentag

Der Schützentag ist das höchste Organ des Schützenkreises Nordhausen und wird alle 2 Jahre am Ende des Geschäftsjahres einberufen. Die Teilnehmer des Schützentages legen grundlegende Belange mit einer einfachen Mehrheit der Anwesenden fest. Auf Antrag kann der Vorstand auch einen außerordentlichen Schützentag einberufen. Der Schützentag zählt als Vollversammlung des Schützenkreises Nordhausen .

 

§ 7.2 Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung wird jährlich am Ende des Geschäftsjahres einberufen. Die Teilnehmer der Jahreshauptversammlung legen wesentliche Belange mit einer einfachen Mehrheit der Anwesenden fest. Die Jahreshauptversammlung zählt als Vollversammlung des Schützenkreises Nordhausen . Einberufung der Mitglieder?bzw. Jahreshauptversammlung mindestens vier Wochen vorher.

 

§ 7.3 Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand des Schützenkreises Nordhausen mit einer einfachen Mehrheit der Anwesenden einberufen.

Die Teilnehmer der Mitgliederversammlungen legen wichtige Belange mit einer einfachen

Mehrheit der Anwesenden fest.

 

§ 7.4 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem eigentlichen Vorstand im Sinne des § 26 BGB, dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden und aus dem erweiterten Vorstand des Schützenkreises Nordhausen . Der eigentliche Vorstand vertritt den

Schützenkreis Nordhausen gerichtlich und außergerichtlich.

Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.

Der erweiterte Vorstand besteht aus:

- Schatzmeister

- Schriftführer

- Sportleiter

- Jugendleiter

- Verantwortliche für Frauenarbeit

- Vorstandsmitglied für Ordnung, Sicherheit und Kontrollen

- Vorstandsmitglied für Schulung und Ausbildung

- Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit

Der Vorstand wird für die Dauer von 4 Geschäftsjahren mit einer einfachen Mehrheit der Anwesenden gewählt.

Der gesamte Vorstand oder einzelne Mitglieder haben das Recht, auch vor Beendigung der Wahlperiode, ihre Tätigkeit im Vorstand zu beenden. Dazu ist eine schriftliche Begründung an den Ehrenrat zu geben.

Der Ehrenrat kann den gesamten Vorstand oder einzelne Mitglieder vor Beendigung der Wahlperiode abberufen.

Dazu ist ein Auftrag des Nordhäuser Schützentages erforderlich.

Deren Teilnehmer haben die Entscheidung mit einer einfachen Mehrheit festzulegen. Die Entscheidung ist gegenüber dem einzelnen Mitglied oder dem gesamten Vorstand schriftlich mit Angabe der Gründe für die Entscheidung zu belegen.

Gegen die Abberufung hat der Vorstand oder einzelne Mitglieder des Vorstandes analog § 5 dieser Satzung das Recht Widerspruch einzulegen.

Der Vorstand hat regelmäßig Rechenschaft abzulegen.

 

§ 7.5 Ehrenrat

Der Ehrenrat besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern.

Er arbeitet auf der Grundlage einer Ordnung, die vom Schützentag mit einer einfachen Mehrheit zu beschließen ist.

Die Mitglieder werden für die Dauer von 4 Geschäftsjahren durch Wahl mit einer einfachen Mehrheit der Anwesenden des Nordhäuser Schützentages gewählt.

Der gesamte Ehrenrat oder einzelne Mitglieder haben das Recht, auch vor Beendigung der Wahlperiode, ihre Tätigkeit im Ehrenrat zu beenden. Dazu ist eine schriftliche Erklärung an den Vorstand zu geben.

Der Schützentag ist berechtigt, den gesamten Ehrenrat oder einzelne Mitglieder abzuberufen.

Dazu ist eine einfache Mehrheit der Anwesenden notwendig. Die Entscheidung ist gegenüber dem einzelnen Mitglied oder dem gesamten Ehrenrat schriftlich zu begründen.

Gegen die Abberufung kann analog § 5 dieser Satzung Widerspruch eingelegt werden.

 

§ 8 Ausschüsse

Der Vorstand ist berechtigt ständige und zeitweilige Ausschüsse zu berufen.

 

§ 9 Rechnungsprüfung

Durch eine Mitgliederversammlung werden zwei Rechnungsprüfer durch Wahl mit einer einfachen Mehrheit gewählt. Die Prüfer überwachen den Haushalt des Schützenkreises Nordhausen . Sie dürfen keinem Organ des Schützenkreises Nordhausen angehören. Die Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. Über das Ergebnis ist der Jahreshauptversammlung zu berichten.

 

§ 10 Auflösung des Schützenkreises Nordhausen

Bei Auflösung des Schützenkreises Nordhausen oder bei Wegfall steuerbegünstigender Zwecke fällt das Vermögen des Schützenkreises Nordhausen an die gemeinnützigen Mitgliedsvereine , die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige , mildtätige und kirchliche Zwecke ( Zur Förderung des Sports) zu verwenden haben.

 

Nordhausen, den 23. Januar 2016

 

 

 

 

Ehrungsordnung

 

1. Allgemeine Grundsätze und Verfahren

1.1. Nach dieser Ordnung werden geehrt:

- Besondere Verdienste bei der Entwicklung und Förderung des Thüringer und des kreislichen Schützenwesens,

- gute Ergebnisse bei der Ausbildung und Befähigung jugendlicher Schützen,

- besondere Verdienste bei der Erhaltung und Pflege der Tradition des Schützenbrauchtums,

- hohe schießsportliche Leistungen auf allen Verbandsebenen,

 Für besondere Verdienste bei der Förderung des Schützenwesens können auch Nichtmitglieder von Schützenvereinen geehrt werden.

 Neben Einzelpersonen können auch Vereine ausgezeichnet werden.

 

1.2. Grundlagen dieser Ordnung sind:

 Die Satzung und die Ehrungsordnung des Thüringer Schützenbundes.

 Die Satzung des Schützenkreises Nordhausen e.V.

 

 1.3. Zuständigkeit für Ehrungen von Personen im Schützenkreis Nordhausen e.V.

 Vorschläge für Ehrungen bzw. Jubiläen sind in den Vorständen der Vereine zu beraten und zu beschließen. Das ausgefüllte Formblatt ist bis spätestens 31.März des Sportjahres dem Schützenkreis Nordhausen e.V. zu übergeben. Nach Empfehlung und Anhörung des Kreisehrenrates entscheidet der Vorstand des Schützenkreis Nordhausen e.V. abschließend über die Ehrung.Bei limitierten Ehrungen des Thüringer Schützenbundes entscheidet außerdem die Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Der Vorstand des Schützenkreis Nordhausen e.V. kann dem Thüringer Schützenbund besondere Verdienste zur Ehrung vorschlagen. Er ist auch berechtigt im Auftrag des Thüringer Schützenbund Ehrungen vorzunehmen.

 Im Falle besonderer Eilbedürftigkeit kann der Kreisschützenmeister oder sein Stellvertreter über eine begründete Auszeichnung allein entscheiden. Dem Vorstand des Schützenkreises Nordhausen e.V. ist darüber in der folgenden Beratung zu berichten.

 

1.4. Ehrungsanträge für Vereine

 Ehrungsanträge der Mitgliedsvereine des Schützenkreises Nordhausen e.V. und ihre Jubiläen sind für das Folgejahr beim Kreisehrenrat bis zum 15. Dezember des laufenden Sportjahres anzumelden.

Der Kreisehrenrat prüft und beurteilt nach den Maßstäben und Bedingungen der jeweiligen Ehrungsordnung.

Er ist berechtigt, unzureichend begründete oder verspätet eingereichte Anträge zurückzuweisen und ergänzende Unterlagen zur ausreichenden Begründung anzufördern.

Der Kreisehrenrat kann Anträge ablehnen oder zurückstellen. In beiden Fällen sind nach Bestätigung durch den Vorstand die Begründungen dem Antragsteller schriftlich zu übermitteln.

Die Stellungnahme des Kreisehrenrates hat, als Beschlussvorlage zur Entscheidung des Vorstandes über den Antrag, empfehlenden Charakter.

 

1.5. Anträge auf Ehrungen durch den Thüringer Schützenbund

 Anträge auf Ehrungen durch den Thüringer Schützenbund, ab Ehrenkreuz in Silber, sind vom Vorstand des Schützenkreis Nordhausen e.V. mit einer Stellungnahme ( Sichtvermerk ) bis 31.Januar bzw. bis 31. Juli beim Thüringer Schützenbund einzureichen.

Die Vereine sind für die termingerechte Meldung dieser Auszeichnungen beim Schützenkreis Nordhausen e.V. verantwortlich ( entsprechendes Formblatt benutzen )

  

1.6. Ausgabe der Ehrungen

 Der Vorstand des Schützenkreises Nordhausen e.V. ehrt besondere Verdienste nach dieser Ordnung zum Kreisschützentag und Kreisschützenfest sowie anlässlich besonderer Jubiläen von Vereinen und deren Mitgliedern.

 

2. Arten der Ehrungen

 2.1. Nach der Ehrenordnung des Thüringer Schützenbundes werden geehrt.

 2.1.1 Ehrenurkunde des Thüringer Schützenbundes

 Besondere Verdienste auf Kreis- und Landesebene mit der Ehrenurkunde des Thüringer Schützenbundes als erste Stufe. Sie kann auch an Nichtmitglieder verliehen werden.

Ehrungsabstand: jährlich

 

2.1.2. Ehrennadel des Thüringer Schützenbundes in Silber

 Besondere Verdienste im Bereich der Vereine und der Schützenkreise mit der Ehrennadel des Thüringer Schützenbundes in Silber. Sie kann auch an Nichtmitglieder verliehen werden.

Ehrungsabstand: 2 Jahre

 

2.1.3. Ehrennadel des Thüringer Schützenbundes in Gold

 Besondere Verdienste im Bereich der Vereine auf Kreis- und Landesebene oder hohe sportliche Leistungen mit der Ehrennadel des Thüringer Schützenbundes in Gold.

Ehrungsabstand: 2 Jahre

 

2.1.4. Ehrenkreuz des Thüringer Schützenbundes in Bronze

Hervorragende Verdienste auf Kreisebene und Verdienste im Landesverband mit dem Ehrenkreuz des Thüringer Schützenbundes in Bronze.

Ehrungsabstand: 3 Jahre

 

2.1.5. Ehrenkreuz des Thüringer Schützenbundes in Silber

 Besondere und mehrjährige Verdienste auf Landesebene sowie hohe sportliche Leistungen bei den Deutschen Meisterschaften, bei internationalen Wettkämpfen und Meisterschaften mit dem Ehrenkreuz des Thüringer Schützenbundes in Silber.

Ehrungsabstand: 3 Jahre

 

2.1.6. Ehrenschild für den Fahnenschaft; Erinnerungsbänder für Vereinsfahnen

 Für hervorragende Ergebnisse bei der Entwicklung des Schützenwesens und der Traditionspflege, können an Vereine verliehen werden:

Das Ehrenschild für den Fahnenschaft und Erinnerungsbänder für die Vereinsfahnen.

 

2.1.7. Förderndes Mitglied des Thüringer Schützenbundes

 Mit dem Titel " Förderndes Mitglied des Thüringer Schützenbundes " können Einzelpersonen, Institutionen, Firmen, usw. ausgezeichnet werden, wenn besondere ideelle oder materielle Leistungen zur Förderung des Schützenwesens vorliegen.

 

2.1.8. Ehrenmitgliedschaft im Thüringer Schützenbund

 Die Ehrenmitgliedschaft kann ab 25 Jahre Mitgliedschaft im Thüringer Schützenbund oder bei besonderen Jubiläen zuerkannt werden.

 

2.1.9. Ehrenamt im Thüringer Schützenbund

 Der Titel "Ehrenamt im Thüringer Schützenbund " für Mitglieder bei mehrjähriger verdienstvoller Tätigkeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt.

 Desweiteren sieht die Ehrenordnung des Thüringer Schützenbundes Eintragungen ins "Ehrenbuch" des Thüringer Schützenbundes vor.

 Die in den obigen Punkten geforderten Ehrungsabstände sind Mindestabstände. Sie begründen keinen Anspruch auf weitere Ehrungen.

  

2.2. Entscheidungszuständigkeit

 Dem Vorstand der Schützenkreise ist durch den Thüringer Schützenbund die Entscheidungszuständigkeit für Ehrungen mit

- der Ehrenurkunde des Thüringer Schützenbundes ( 2.1.1),

- der Ehrennadel des Thüringer Schützenbund in Silber und Gold (2.1.2., 2.1.3.)und

- dem Ehrenkreuz des Thüringer Schützenbundes in Bronze (2.1.4.)

übertragen worden.

 Ehrungen auf Landesebene sollten im Regelfall Ehrungen durch die Vereine und Auszeichnungen des Schützenkreises vorausgegangen sein.

Diese Auszeichnungen sind limitiert und richten sich nach der Anzahl der Mitglieder im Schützenkreis Nordhausen e.V.

  

2.3. Spezielle Ehrungen des Schützenkreis Nordhausen e.V.

 Neben den Auszeichnungen des Thüringer Schützenbundes nimmt der Schützenkreis Nordhausen e.V. eigene Ehrungen vor.

Der Schützenkreis Nordhausen e.V. ehrt auszeichnungswürdige Verdienste und Jubiläen seiner Mitglieder, Vereine und besondere Verdienste von Nichtmitgliedern bei der Förderung unseres Schützenwesens in folgender Rang- und Reihenfolge:

  

2.3.1. Einzelmitglieder

 Ehrennadel des Schützenkreises Nordhausen e.V. für besondere Verdienste auf Kreisebene.

Ehrenteller

Ehrendolch

 

2.3.2. Für Vereine

 Ehrenschleife für Fahne

Ehrenschild für Fahne

 

2.3.3. Kreiskönige, Kreispokale

 Kreiskönige erhalten eine Ehrenscheibe und den Königsorden ( Männer, Frauen, Jugend)

Der Kreiskönig erhält eine Königskette, die auf den nächsten König übergeht. Auf einer Plakette der Kette wird Name, Jahr und Verein des Königs eingraviert.

 Die Kreispokale werden durch den ausrichtenden Verein gestellt.

 Der Kreisehrenrat des Schützenkreises Nordhausen e.V. führt das Ehrenbuch, in dem die erfolgten Ehrungen ausgewiesen sind. Bei Sitzungen des Gesamtvorstandes liegt es zur Einsichtnahme aus. Für sachlich richtige und termingerechte Eintragungen ist der Vorsitzende des Kreisehrenrates oder ein von ihm Beauftragter verantwortlich

  

3. Unkostenbeiträge für die Ehrungen

 Für Ehrungen durch den Schützenkreis Nordhausen e.V. werden keine Unkostenbeiträge erhoben.

  

4. Aberkennung von Ehrungen

 Das Ansehen des Schützenwesens schädigendes Verhalten von ausgezeichneten Mitgliedern unseres Schützenkreises kann zur Aberkennung von Ehrungen führen.

Über die Aberkennung einer durch den Thüringer Schützenbund ausgereichten Ehrung entscheidet der Thüringer Schützenbund.

Anträge sind mit schriftlicher Begründung über den Vorstand des Schützenkreises Nordhausen e.V. einzureichen. Der Vorstand des Schützenkreises Nordhausen e.V. ergänzt die Anträge mit einer Stellungnahme.

 

5. Inkrafttreten

 Die Ehrenordnung tritt mit Beschluss des Gesamtvorstandes des Schützenkreis Nordhausen e.V. am 30.11.2002 in Kraft.

 

 

 

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